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FAQ

Tutoren fragen:

Da mach dir keine Sorgen. Das tolle ist ja, dass Studierende aus dem 6 Semester wunderbar die Grundlagen an Studierende aus den ersten Semestern vermitteln können. Du kannst bestimmt wunderbar den Anfängern die Grundkurs/AT – Inhalte vermitteln und übst dabei auch für dein Staatsexamen.

Wenn du Lust auf juristische Inhalte hast und andere unterstützen möchtest, einzelne Themen besser zu verstehen, bist du bei Den Tutoren genau richtig!

Und keine Sorge, es ist keine Abo-Falle oder sonstiges. Eine rechtliche Verpflichtung entsteht erst mit einer gebuchten Stunde.

Wir überlassen die freie Gestaltung der Stunde den Tutoren und Studenten. Es soll kein starres Lernkonstrukt sein, sondern sich an den Bedürfnissen der Studenten orientieren und dem Tutor möglichst viel Gestaltungsspielraum lassen. Die meisten Tutoren haben sowieso sehr viele Lernbücher und Skripten aus denen man den Inhalt schöpfen kann. Bei der Buchung soll der Student sein Wunschthema beschreiben, so dass der Tutor genau weiß, was gefragt ist und sich darauf bestens vorbereiten kann.

Wir wollen versuchen es für jeden Studenten zugänglich zu machen und für jeden Tutor lukrativ. Daher soll in der Anfangsphase eine Privatstunde 25 Euro kosten. Wir planen damit, dass der Tutor den Betrag abzüglich 10% Provision (25,- Euro - 2,50 Euro Provision = 22,50 Euro) erhält.

Wenn das System sich so bewährt, wollen wir in der späteren Phase die Preisgestaltung den Tutoren ganz überlassen. So können besonders gefragte Tutoren dann auch deutlich mehr pro Stunde verlangen. Wichtig ist uns, dass die Zugänglichkeit für die Studenten gewahrt bleibt.

So kann jeder Tutor entscheiden, wieviel Zeit investiert werden soll und wieviel Umsatz generiert werden soll.

Beispiel 1 (mal nebenbei unterrichten):

4 Unterrichtsstunden pro Woche = ca. 400 Euro Umsatz/Monat

Beispiel 2 (an 3 Nachmittagen unterrichten):

15 Unterrichtsstunden pro Woche = ca. 1.500 Euro Umsatz/Monat

Beispiel 3 (Teilzeit- Äquivalent):

20 Unterrichtsstunden pro Woche = ca. 2.000,- Euro Umsatz/Monat

Beispiel 4 (Vollzeit- Äquivalent):

40 Unterrichtsstunden pro Woche = ca. 4.000,- Euro Umsatz/Monat

Paragraf 6 der Gewerbeordnung regelt den Anwendungsbereich dieses Gesetzes. Dort ist explizit die Rede davon, dass die Gewerbeordnung keine Anwendung auf die folgenden Berufsbereiche hat: Rechtsanwälte und Notare, entgeltliche Kindererziehung, Fischerei, Apothekenverlegung und –errichtung, Unterrichtswesen, Wirtschaftsprüfer, Rechtsbeistände, Steuerprüfer und Gesellschafter sowie viele weitere. Insofern fällt das Unterrichtswesen nicht unter die Gewerbepflicht, womit rein formal keine Gewerbeanmeldung als Nachhilfelehrer nötig wäre. Hinzu kommt, dass es sich um eine unterrichtende Tätigkeit handelt, die gemäß Paragraf 18 des Einkommenssteuergesetzes eine freiberufliche Tätigkeit verkörpern kann. Freiberufler sind generell von der Gewerbepflicht befreit, sodass die Einnahmen aus dieser Tätigkeit nur mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung im Rahmen der jährlichen Steuererklärung angegeben werden müssten. Unabhängig von der Frage der Gewerbepflicht muss die Tätigkeit dem Finanzamt also bekannt gemacht werden.

Studierende fragen:

Eine Unterrichtsstunde bei deinem Wunschtutor kostet nur 26€ für 60 Minuten. In diesem Betrag sind die PayPal-Gebühren enthalten.

Wir helfen dir gerne, wenn mal ein Problem auftaucht oder du eine Frage hast.

Dazu kannst du uns dein Anliegen an support@dietutoren.de oder nutze unseren Chatbot auf der Seite.

 

Jeder Tutor hat seine Wissensgebiete, die er/sie unterrichtet.  Jeder Tutor hat in der Übersicht die Fachgebiete aufgelistet, um dir den besten Überblick zu geben. Dein Unterricht findet immer zu einem bestimmten Thema statt.

Beschreibe es bei der Buchung möglichst genau, damit der Tutor sich auf deine Unterrichtsstunde am besten vorbereiten kann.

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